1.
Alleinauftrag:
Die Gesellschaft verpflichtet sich, den Alleinauftrag fachgerecht,
nachhaltig und unter Ausnutzung aller sich ergebenen Abschlußchancen
zu bearbeiten; sie wird neben der Auswertung des vorhandenen
Interessentenbestandes individuell nach einem geeigneten
Vertragspartner suchen. Diese Tätigkeit wird durch eine angemessene
Werbung auf Kosten der Gesellschaft nachhaltig unterstützt, die der
Art und dem Umfang des in Auftrag gegebenen Objekts entspricht.
Der Auftraggeber ist für die Zeit der Vertragsdauer verpflichtet,
keinen weiteren Makler zu beauftragen und jede Tätigkeit anderer
Makler in bezug auf das Objekt zu untersagen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Gesellschaft die Aufwendungen
zu ersetzen, wenn er während der Vertragsdauer seine Verkaufsabsicht
aufgibt, das Objekt an einen eigenen Interessenten verkauft, mit einem
Interessenten der Gesellschaft nicht verhandelt oder die Durchführung
des Auftrages durch Änderung der Angebotsbedingung oder auf sonstige
Weise erschwert. Zu ersetzen sind nur die Auslagen, die zur Ausführung
des Auftrages erforderlich waren und deren Hohe die Gesellschaft
nachweist.
Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat
zum Monatsende gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende des
sechsten vollen Kalendermonats. Er endet nach zwölf vollen Monaten,
ohne daß es einer Kündigung bedarf. Eine Kündigung der getroffenen
Laufzeitvereinbarung innerhalb der vereinbarten Frist kann nur aus
wichtigem Grund erfolgen.
2.
Für den
Nachweis oder die Vermittlung des Hauptvertrages vereinbaren die
Parteien eine Provision von
bei einem
Gesamtkaufpreis bis EUR 50.000,-- bzw.
bei einem Gesamtkaufpreis über EUR 50.000,--
zuzüglich
der Mehrwertsteuer in jeweiliger gesetztlicher Hohe. Die Provision ist
bei Vertragsabschluß fällig. Die Kosten sollen dem Käufer auferlegt
werden. Der Auftraggeber tritt den Erstattungsanspruch hiermit erfüllungshalber
an die Gesellschaft ab.
3.
Der
Auftraggeber unterrichtet die Gesellschaft sofort von einem
Vertragsabschluß und sorgt für die Übersendung einer
Vertragsabschrift.
4.
Dieser
Auftrag gilt unbeschadet einer entgeltlichen Tätigkeit für die
Gegenseite und ist nur durch schriftliche Mitteilung an die obige
Adresse kündbar, und zwar nach Ablauf der verbindlichen Laufzeit mit
einer Frist von einem Monat zum Monatsende.
5.
Interessenten
sind dem Auftraggeber für das oben genannte Objekt nicht bekannt, außer
6.
Mehrere
Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
7.
Die
Wirksamkeit der getroffenen Vereinbarungen wird durch die Ungültigkeit
einer Bestimmung nicht betroffen.
8.
Die Annahme
des Auftrages wird von der Gesellschaft nach erfolgter
Objektbesichtigung noch schriftlich bestätigt.
9.
Neben
diesen Sondergeschaftsbedingungen gelten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) der Gesellschaft.
10.
Der
Auftraggeber verpflichtet sich, alle Angaben vertraulich zu behandeln,
der Gesellschaft die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und
Unterlagen zu übergeben, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit
er einsteht. Der Gesellschaft wird hiermit die Vollmacht erteilt, sämtliche
das Objekt betreffenden behördlichen Akten (einschließlich des
Grundbuches) sowie die Akten der Sparkasse in Bremen einzusehen und
die Unterlagen und Auszüge anzufordern.